DER STANDARD

13.08.2020

Titel wurde geändert

Ob diese ermordete Frau ein „Partygirl“ war und ob sie eine „Dreiecksbeziehung“ hatte, ist irrelevant – das Aufgreifen dieser Wörter für den Titel des Berichts vermittelt, dass das Opfer Mitschuld an der Tat hatte. Es war Mord, das Opfer trifft keine Schuld!

(Quelle)