derStandard
05.09.2023
Die Bezeichnung als „pornografische Darstellungen Minderjähriger“ ist verharmlosend und relativiert, dass es sich um Aufnahmen von sexualisierter Gewalt und Vergewaltigungsdarstellungen an Kindern handelt.
(Quelle)Jetzt der Redaktion schreiben:
Auf Twitter Per E-Mail