Im Namen der Republik

Durch den auf der Website www.aufstehn.at veröffentlichten Artikel vom 6.6.2024 mit dem Titel: „7 Gründe, warum die FPÖ gefährlich ist“ mit dem weiteren Inhalt, einige FPÖ-Politiker_innen wurden wegen Wiederbetätigung verurteilt, zum Beispiel der niederösterreichische Landeshauptfrau-Stellvertreter Udo Landbauer: In einem Liederbuch seiner Burschenschaft standen antisemitische Texte“ wurde jeweils in einem Medium in Bezug auf den Antragsteller der objektive Tatbestand der üblen Nachrede hergestellt (§ 6 Abs 1 MedienG) sowie der Antragsteller, der einer gerichtlich strafbaren Handlung, nämlich des Verbrechens nach § 3g VerbotsG verdächtig, aber nicht rechtskräftig verurteilt ist, als Täter dieser strafbaren Handlung bezeichnet und nicht bloß als tatverdächtig (§ 7b MedienG). Aufstehn.at – Verein zur Förderung zivilgesellschaftlicher Partizipation als Medieninhaber wurde zur Zahlung einer Entschädigung an den Antragsteller sowie zur Urteilsveröffentlichung verurteilt. 

Landesgericht für Strafsachen Wien
Abteilung 111, am 15. November 2024

Dieser Blogbeitrag kommt vom #aufstehn-Team. Hin und wieder schreiben auch andere Engagierte oder Petitionstarter_innen Beiträge.