Durch den auf der Website www.aufstehn.at veröffentlichten Artikel vom 6.6.2024 mit dem Titel: „7 Gründe, warum die FPÖ gefährlich ist“ mit dem weiteren Inhalt, einige FPÖ-Politiker_innen wurden wegen Wiederbetätigung verurteilt, zum Beispiel der niederösterreichische Landeshauptfrau-Stellvertreter Udo Landbauer: In einem Liederbuch seiner Burschenschaft standen antisemitische Texte“ wurde jeweils in einem Medium in Bezug auf den Antragsteller der objektive Tatbestand der üblen Nachrede hergestellt (§ 6 Abs 1 MedienG) sowie der Antragsteller, der einer gerichtlich strafbaren Handlung, nämlich des Verbrechens nach § 3g VerbotsG verdächtig, aber nicht rechtskräftig verurteilt ist, als Täter dieser strafbaren Handlung bezeichnet und nicht bloß als tatverdächtig (§ 7b MedienG). Aufstehn.at – Verein zur Förderung zivilgesellschaftlicher Partizipation als Medieninhaber wurde zur Zahlung einer Entschädigung an den Antragsteller sowie zur Urteilsveröffentlichung verurteilt.
Landesgericht für Strafsachen Wien
Abteilung 111, am 15. November 2024