Informationen zur Spendenabsetzbarkeit in Österreich

Spenden an #aufstehn sind in Österreich von der Steuer absetzbar. Welche Voraussetzungen es gibt, was du beachten musst und wie du deine Spende(n) von der Steuer absetzen kannst, erfährst du hier.

1. Welche Spenden kann ich von der Steuer absetzen?

Wenn du an #aufstehn spendest, kannst du alle Geldspenden seit 1. Jänner 2024 absetzen – bis zur Höhe von 10 Prozent deines Jahreseinkommens. Dabei ist es egal, ob es sich um einen oder mehrere Einzelbeiträge oder regelmäßige Spenden handelt.

2. Wie kann ich als Privatperson meine Spende(n) absetzen?

Damit wir deine #aufstehn-Spende(n) steuerlich absetzen können, gib uns bitte folgende Daten bekannt:

  • deinen vollständigen Vor- und Nachnamen (wie am Meldezettel angegeben)
  • dein Geburtsdatum

Fülle dazu bitte dieses Formular aus. Deine Daten benötigen wir für eine korrekte Meldung ans Finanzamt.

3. Bis wann muss ich meine Spende(n) melden?

Damit #aufstehn deine Spende(n) rechtzeitig an das Finanzamt melden kann, fülle das Formular bis Jahresende des laufenden Jahres aus (z.B. für das Jahr 2025 bis 31. Dezember 2025).

4. An wen kann ich mich bei Fragen wenden?

Unser #aufstehn-Spendenservice hilft dir unter spenden@aufstehn.at gerne weiter, wenn

  • wir deine #aufstehn-Spende(n) aus einem vorhergehenden Jahr für dich nachmelden sollen.
  • sich deine Daten geändert haben (z.B. wegen einer Namensänderung).
  • du die Meldung deiner #aufstehn-Spende(n) an das Finanzamt widerrufen möchtest.
  • du eine andere Frage zur Absetzung deiner #aufstehn-Spende(n) hast.

5. Was passiert mit meinen Daten?

Welche Daten wir für die Absetzung deiner Spende(n) benötigen, liest du hier. Anhand deiner E-Mail-Adresse(n) und weiteren freiwillig angegebenen Details (z.B. Name Kontoinhaber_in, letzte 4 Ziffern deiner IBAN), können wir deine Spende(n) dir zuordnen und die Gesamtspendensumme im Jahr ermitteln.

Wir übermitteln folgende Daten in verschlüsselter Form ans Finanzamt:

  • deinen vollen Namen laut Zentralem Melderegister
  • dein Geburtsdatum
  • deine Gesamtspendensumme im Jahr

Bis auf Widerruf führen wir die Meldung ab Eingang der Daten jedes Jahr durch. Wenn die übermittelten Daten unvollständig sind oder nicht zugeordnet werden können, ist eine Meldung an das Finanzamt nicht möglich.

Du kannst deinen Wunsch nach Übermittlung ans Finanzamt auch via Mail an spenden@aufstehn.at zurückziehen. Dies ist allerdings nicht nachträglich (nach der Übermittlung ans Finanzamt) möglich.

6. Wie lange werden meine Daten aufbewahrt?

Die Daten werden von uns für die gesetzliche buchhalterische Aufbewahrungsfrist von Zahlungsdaten von 7 Jahren aufbewahrt. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist unsere gesetzliche Pflicht aus § 4a EStG gem. Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO.

Weitere Informationen zum Datenschutz findest du in unserer Datenschutzerklärung.

7. Warum gilt die Spendenabsetzbarkeit erst ab 1. Jänner 2024?

Spenden an #aufstehn sind nach der Novelle des Gemeinnützigkeitsgesetzes 2024 steuerlich absetzbar geworden. Damit können nun alle Spenden und regelmäßigen Förderbeiträge, die seit 1. Jänner 2024 getätigt wurden und künftig getätigt werden, von der Steuer abgesetzt werden.


#aufstehn ist die zivilgesellschaftliche Organisation in Österreich. Gemeinsam mit über 450.000 Menschen setzen wir uns für Veränderung ein. Dabei arbeiten wir vollkommen unabhängig – und nehmen kein von Parteien, Konzernen oder der Regierung, sondern finanzieren uns zum Großteil über Spenden. Du möchtest unseren Einsatz für Demokratie und Gerechtigkeit unterstützen? Dann hilf uns jetzt mit deiner Spende.