Seit Jahren fordern Expert_innen eine unabhängige Bundesstaatsanwaltschaft. Doch der im Juni vorgelegte Gesetzesentwurf der Regierung hätte den politischen Einfluss auf die Justiz vergrößert. 28.000 Unterschriften für unsere Petition und über 840 Stellungnahmen zum Gesetzesvorschlag später hat Justizministerin Anna Sporrer angekündigt, den Entwurf zu überarbeiten. Worauf es jetzt ankommt, kannst du hier nachlesen:
Schon im März kamen erste Details zur geplanten Bundesstaatsanwaltschaft ans Licht – und die hatten es in sich: Unabhängige Ermittlungen, vor allem gegen (Ex-)Politiker_innen, wären so nicht mehr möglich. Zahlreiche Expert_innen aus der Justiz schlugen deshalb Alarm. Und auch die #aufstehn-Community wurde aktiv: Innerhalb weniger Wochen schlossen sich tausende Menschen unserer Petition für eine unabhängige Bundesstaatsanwaltschaft an.
Warum ist eine unabhängige Bundesstaatsanwaltschaft so wichtig?
Bundesstaatsanwält_innen sollen künftig an der Spitze der Justiz stehen und entscheiden, ob Anklage erhoben oder ein Verfahren eingestellt wird. Gerade dort sollte jegliche politische Einflussnahme ausgeschlossen sein. Bislang entscheiden der oder die amtierenden Justizminister_innen darüber. Mehr dazu in diesem Blogbeitrag.
Ende Juni präsentierte die Regierung ihren Gesetzesvorschlag für die neue Behörde. Das erklärte Ziel, den politischen Einfluss auf die Justiz zu verringern, wurde damit aber verfehlt. Der Entwurf war voller Schwachstellen.
Die gefährlichsten drei Punkte
- Parlamentswahl: Das Parlament hat bei der Bestellung der Bundesstaatsanwält_innen das letzte Wort. Es könnte die von der unabhängigen Auswahlkommission ausgesuchten Kandidat_innen so lange ablehnen, bis eine politisch genehme Person vorgeschlagen wird. Ein langwieriges Ping-Pong und damit verbundener Stillstand drohen.
- Parlamentarische Kontrolle: Das Parlament soll Einblick in laufende Ermittlungen und Entscheidungen der Bundesstaatsanwält_innen bekommen. Dadurch könnte die Politik Druck auf die jeweiligen Bundesstaatsanwält_innen ausüben – im schlimmsten Fall könnte sich die Politik in laufende Verfahren einmischen.
- Amtsdauer: Die Bestellung der Bundesstaatsanwält_innen auf sechs Jahre ist zu kurz. Dadurch droht die Besetzung immer wieder von den jeweiligen parlamentarischen Mehrheiten abhängig zu werden.
Genau darauf haben wir in der Begutachtungsphase des Gesetzesentwurfs hingewiesen: Mehr als 840 Stellungnahmen wurden abgegeben – hunderte davon aus der #aufstehn-Community. Gemeinsam haben wir Justizministerin Anna Sporrer und die Regierung aufgefordert, die Schwachstellen zu beseitigen.
Hier kannst du unsere offizielle #aufstehn-Stellungnahme nachlesen.
Was unser Engagement bewirkt
Der öffentliche Druck zeigt Wirkung: Zahlreiche Medien haben über die breite Kritik berichtet [1]. Nach der Begutachtungsphase verwies auch Justizministerin Anna Sporrer auf die vielen Rückmeldungen und kündigte an, die Kritik ernst zu nehmen und den Entwurf zu überarbeiten [2]. Bei einem persönlichen Termin im Justizministerium überreichten wir Sporrer fast 28.000 Unterschriften und konnten unsere Forderung nach einer unabhängigen Bundesstaatsanwaltschaft untermauern.
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Jetzt sind Sporrer und die Regierung am Zug. Wir werden genau hinschauen, ob den Ankündigungen auch Taten folgen. Denn am Ende zählt nur eines: Die neue Bundesstaatsanwaltschaft muss tatsächlich unabhängig sein – damit die Justiz auch in politisch heiklen Verfahren unabhängig ermitteln kann.
Du hast schon unterzeichnet? Dann teile jetzt die Petition für unabhängige Bundesstaatsanwaltschaft mit Freund_innen und Bekannten!
Ob Medienarbeit oder öffentliche Aktionen – wir setzen uns dafür ein, dass die Regierung eine Bundesstaatsanwaltschaft umsetzt, die ihren Namen auch verdient. Doch das kostet Geld. Damit wir langfristig planen und gleichzeitig schnell reagieren können, wenn es darauf ankommt, zählen wir auf deine Hilfe: Unterstütze unseren Einsatz für eine unabhängige Justiz mit einer monatlichen Spende!
Quellen:
[1] DER STANDARD, 22.07.2026: Weisungsrechts-Reform: So droht der direkte Eingriff in die Strafjustiz
[2] ORF, 08.09.2026: Bundesstaatsanwaltschaft: Sporrer für „Überarbeitung“