1. Welche Spenden an #aufstehn kann ich absetzen?
2. Was muss ich tun, um meine Spende(n) abzusetzen?
3. Was passiert mit meinen Daten?
4. Warum gilt die Spendenabsetzbarkeit erst ab 1.1.2024?
1. Welche Spenden an #aufstehn kann ich absetzen?
Du kannst alle Geldspenden an #aufstehn seit 1.1.2024 absetzen, bis zur Höhe von 10 Prozent deines Jahreseinkommens. Dabei ist es egal, ob es sich um einen oder mehrere Einzelbeiträge oder regelmäßige Förderbeiträge handelt.
Wenn du Unternehmer_in bist und deine Unternehmensspende von der Steuer absetzten möchtest, melde sie bitte nicht bei uns. Mehr Informationen findest du im Leitfaden des Bundesministeriums für Finanzen. Wir stellen aber gerne bei Bedarf eine Spendenbestätigung aus. Dazu schreibe uns bitte an spenden@aufstehn.at.
2. Was muss ich tun, um meine Spende(n) abzusetzen?
Damit wir deine Spende(n) für dich steuerlich geltend machen können, gib uns bitte deinen vollständigen Vor- und Nachnamen (wie am Meldezettel angegeben) sowie dein Geburtsdatum bekannt. Fülle dazu bitte dieses Formular aus. Deine Daten benötigen wir für eine korrekte Meldung ans Finanzamt.
Damit #aufstehn deine Spende(n) rechtzeitig an das Finanzamt melden kann, fülle das Formular bitte bis Jahresende des laufenden Jahres aus (z.B. für das Jahr 2025 bis 31.12.2025).
Sollen wir Spenden aus einem vorhergehenden Jahr für dich nachmelden oder haben sich deine Daten geändert (z.B. wegen Namensänderung), solltest du die Meldung deiner Spende(n) an das Finanzamt widerrufen wollen oder andere Fragen zur Absetzung deiner Spende(n) haben, hilft dir unser Spendenservice gerne weiter: spenden@aufstehn.at
3. Was passiert mit meinen Daten?
Für die Meldung deiner Spenden ans Finanzamt benötigen wir deinen vollen Namen laut Zentralem Melderegister und dein Geburtsdatum. Anhand deiner E-Mailadresse(n) und zusätzlich freiwillig angegebenen Details zu deinen Spenden (z.B. Name des/der Kontoinhaber_in, letzte 4 Ziffern deines IBANs, etc.), können wir deine Spenden (getätigt z.B. via SEPA-Lastschrift, Kreditkarte, PayPal oder Direktüberweisung) dir zuordnen und die Gesamtspendensumme im Jahr ermitteln.
Diese Daten teilst du uns anhand unseres Spendenabsetzbarkeits-Formulars mit. Wir übermitteln die Daten (dein voller Name laut Zentralem Melderegister, dein Geburtsdatum und deine Gesamtspendensumme im Jahr) in verschlüsselter Form an das Finanzamt. Bis auf Widerruf führen wir die Meldung ab Eingang der Daten jedes Jahr durch.
Du kannst deinen Wunsch nach Übermittlung ans Finanzamt auch via Mail an spenden@aufstehn.at zurückziehen. Dies ist allerdings nicht nachträglich (nach der Übermittlung ans Finanzamt) möglich.
Wenn die übermittelten Daten unvollständig sind oder nicht zugeordnet werden können, ist eine Meldung an das Finanzamt nicht möglich.
Die Daten werden von uns für die gesetzliche buchhalterische Aufbewahrungsfrist von Zahlungsdaten von 7 Jahren aufbewahrt. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist unsere gesetzliche Pflicht aus § 4a EStG gem. Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO.
Weitere Informationen zum Datenschutz findest du in unserer Datenschutzerklärung.
4. Warum gilt die Spendenabsetzbarkeit erst ab 1.1.2024?
Spenden an #aufstehn sind durch die Novelle des Gemeinnützigkeitsgesetzes 2024 steuerlich absetzbar geworden. Damit können nun alle Spenden und regelmäßigen Förderbeiträge, die seit 1.1.2024 getätigt wurden und künftig getätigt werden, von der Steuer abgesetzt werden.