Strengere Altersgrenzen, mehr psychologische Prüfungen und längere Wartezeiten: Das Waffengesetz in Österreich wurde verschärft. Hier erfährst du, was die Verschärfung des Gesetzes bringt – und wo es noch Luft nach oben gibt.
Als ein ehemaliger Schüler am 10. Juni 2025 in seiner alten Schule einen Amoklauf mit zwei Schusswaffen begeht, ist ganz Österreich fassungslos. 11 Personen kommen dabei ums Leben [1]. Wir gedenken nach wie vor der Angehörigen, Mitschüler_innen und aller, die in Schmerz und Schock zurückbleiben. Die Tat macht deutlich, wie gefährlich Schusswaffen sind. Und wie dringend notwendig ein schärferes Waffengesetz ist.
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Österreich hatte bislang eines der lockersten Waffengesetze in Europa. Innerhalb der letzten vier Jahre ist die Anzahl an Waffen im Privatbesitz um 400.000 Stück gestiegen. 1,5 Millionen Schusswaffen sind hierzulande in Privatbesitz – fast jeder dritte Haushalt verfügt über eine. Selbst ein Waffenhändler kritisierte, dass es zu einfach ist, an Schusswaffen zu kommen [2].
Fast 100.000 Personen unterstützen Petition zu Waffenverbot
Damit so etwas nie wieder passiert, haben wir schnell reagiert: In einem Eil-Appell forderten wir von Innenminister Gerhard Karner und der österreichischen Bundesregierung ein Verbot von Schusswaffen für Privatpersonen. Innerhalb kürzester Zeit haben sich fast 100.000 Menschen angeschlossen – zahlreiche Medien berichteten darüber. Mit Erfolg: Das Waffengesetz wurde überarbeitet und verschärft.
Teilerfolg mit Luft nach oben
Nach dem Amoklauf gab es ein langes Hin und Her, was die Verschärfungen des Waffengesetzes betrifft. Jetzt hat die österreichische Bundesregierung endlich ein überarbeitetes Gesetz beschlossen. Das Wichtigste: Es ist jetzt wesentlich schwieriger, Waffen zu kaufen.
Welche Verschärfungen jetzt gelten, findest du hier im Detail:
- Höheres Alter: Schusswaffen können erst ab einem Alter von 21 gekauft werden. Pistolen und Revolver erst ab 25 Jahren.
- Längere Wartezeit: Statt nur drei Tage müssen Antragssteller jetzt vier Wochen warten. Spontankäufe sind also nicht mehr möglich.
- Psychologische Tests: Wer eine Waffe kaufen will, braucht eine Waffenbesitzkarte. Für die Waffenbesitzkarte muss ein psychologisches Gutachten vorgelegt und alle fünf Jahre erneuert werden.
- Schnelleres Einschreiten: Bei Ermittlungen und Betretungsverboten können Behörden ein vorübergehendes Waffenverbot erteilen.
- Rückwirkende Prüfung: Auch laufende Anträge müssen den neuen Regeln entsprechen – bei manchen Waffen gelten sie sogar zwei Jahre rückwirkend.
- Kein Privatverkauf mehr: Waffen dürfen nur noch über registrierte Händler weitergegeben werden. Waffen können so nicht mehr – wie bisher – privat verkauft werden.
- Mehr Kontrolle: Für den Besitz von Waffen der Kategorie B, wie zum Beispiel Faustfeuerwaffen und halbautomatische Schusswaffen, ist eine Waffenbesitzkarte verpflichtend.
Diese Verschärfungen sind ein wichtiger Teilerfolg – aber es gibt noch Luft nach oben.
Wie es jetzt weitergeht
Zusammengefasst bringen die Verschärfungen strengere Altersgrenzen, längere Wartezeiten, mehr psychologische Prüfungen und ein stärkeres Eingreifen der Behörden. Ein vollständiges Waffenverbot für Privatpersonen gibt es zwar nicht, doch die Hürden für den Kauf und Besitz von Schusswaffen sind höher. Ein Teilerfolg dank deiner Hilfe. Nun wird sich zeigen, ob die Verschärfungen ausreichend sind – und wir werden auf jeden Fall genau hinschauen. Denn für uns bleibt klar: Waffen dürfen nicht in falsche Hände geraten. Sie gehören nicht in Wohnungen, Straßen und schon gar nicht in Schulen.
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- In unserem Blog nehmen wir die drei größten Mythen zum Thema Waffenverbot unter die Lupe: zum Faktencheck.
- Zum Schulstart in Graz haben wir unzählige Solidaritäts-Nachrichten aus ganz Österreich gesammelt: zu den Botschaften.
Quellen:
[1] Der Standard, 10. Juni: Fassungslosigkeit nach Amoklauf an Grazer Schule
[2] Der Standard, 11.06.2025: Selbst Waffenhändler findet es in „ZiB 2“ zu einfach, an Waffen zu kommen